Die Gemeinde ist machtlos / Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Klosterkammer
Die Klagen über den Zustand des Waldrandweges vom Waldkater zu den Sportanlagen häufen sich. Die Schlaglöcherstrecke kann kaum noch als verkehrssicher bezeichnet werden.
Seit vielen Jahren ist der Waldrandweg in Wennigsen ein großes Ärgernis für die Benutzer auf dem Weg zu den Finnhütten und den Sportanlagen des TSV Wennigsen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Klosterkammer, die „mal wieder seit Monaten nichts für die Sicherheit tut“, wie ein Betroffener moniert. In unregelmäßigen Abständen werde zwar der mit Mineralgemisch gestaltete Weg ausgebessert, doch schon nach wenigen Wochen ist die Schlaglochlandschaft wieder da. Im Moment sind es über 170 bis zu zwölf Zentimeter tiefe Schlaglöcher. „Das ist ein unhaltbarer Zustand“, schimpfte der Fußballspartenleiter des TSV Wennigsen, Achim Gärtner. Er kann nicht verstehen, warum die Klosterkammer ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommt, obwohl sie vor einigen Jahren deswegen schon zu einem Schadenersatz verurteilt worden war.
Forstdirektor Georg Schaefer vom zuständigen Klosterforstamt Westerhof in Kalefeld meinte dazu gestern auf Nachfrage: „So schlimm ist das noch nicht. Man muss eben langsam fahren, aber viele Waldrandbenutzer fahren einfach zu schnell.“
Schaefer versprach, dass im Sommer oder Spätsommer der Waldrandweg erneut ausgebessert werden soll. Er wies aber auch darauf hin, dass der einzige sinnvolle Weg über den befestigten Bröhnweg zu den Sportanlagen führt. Der ist aber gesperrt. Die Gemeinde hatte versäumt, neben der Zulassung des landwirtschaftlichen Verkehrs weiteren Anliegern die Benutzung zu gestatten. Gleichwohl: Die postalische Anschrift des Clubhauses lautet „Bröhnweg“.
Bürgermeister Christoph Meineke kann den Ärger verstehen, der sich bei den Waldrandbenutzern schon über Jahre hinaus aufgestaut hat. Aber: „Für die Verkehrssicherungspflicht ist allein die Klosterkammer zuständig, wir als Gemeinde können da nichts machen“, so Meineke.
Folglich bleibt die Gefährdung, insbesondere der Fußgänger und Zweiradfahrer, bestehen. Kleinere Unfälle hat es auf der Holperstrecke schon gegeben. So blieb dort auch schon mal ein Rettungswagen hängen. Bleibt zu hoffen, dass es nicht noch zu einem ernsten Unfall kommt.
Die Klagen über den Zustand des Waldrandweges vom Waldkater zu den Sportanlagen häufen sich. Die Schlaglöcherstrecke kann kaum noch als verkehrssicher bezeichnet werden.
Seit vielen Jahren ist der Waldrandweg in Wennigsen ein großes Ärgernis für die Benutzer auf dem Weg zu den Finnhütten und den Sportanlagen des TSV Wennigsen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt der Klosterkammer, die „mal wieder seit Monaten nichts für die Sicherheit tut“, wie ein Betroffener moniert. In unregelmäßigen Abständen werde zwar der mit Mineralgemisch gestaltete Weg ausgebessert, doch schon nach wenigen Wochen ist die Schlaglochlandschaft wieder da. Im Moment sind es über 170 bis zu zwölf Zentimeter tiefe Schlaglöcher. „Das ist ein unhaltbarer Zustand“, schimpfte der Fußballspartenleiter des TSV Wennigsen, Achim Gärtner. Er kann nicht verstehen, warum die Klosterkammer ihrer Versicherungspflicht nicht nachkommt, obwohl sie vor einigen Jahren deswegen schon zu einem Schadenersatz verurteilt worden war.
Forstdirektor Georg Schaefer vom zuständigen Klosterforstamt Westerhof in Kalefeld meinte dazu gestern auf Nachfrage: „So schlimm ist das noch nicht. Man muss eben langsam fahren, aber viele Waldrandbenutzer fahren einfach zu schnell.“
Schaefer versprach, dass im Sommer oder Spätsommer der Waldrandweg erneut ausgebessert werden soll. Er wies aber auch darauf hin, dass der einzige sinnvolle Weg über den befestigten Bröhnweg zu den Sportanlagen führt. Der ist aber gesperrt. Die Gemeinde hatte versäumt, neben der Zulassung des landwirtschaftlichen Verkehrs weiteren Anliegern die Benutzung zu gestatten. Gleichwohl: Die postalische Anschrift des Clubhauses lautet „Bröhnweg“.
Bürgermeister Christoph Meineke kann den Ärger verstehen, der sich bei den Waldrandbenutzern schon über Jahre hinaus aufgestaut hat. Aber: „Für die Verkehrssicherungspflicht ist allein die Klosterkammer zuständig, wir als Gemeinde können da nichts machen“, so Meineke.
Folglich bleibt die Gefährdung, insbesondere der Fußgänger und Zweiradfahrer, bestehen. Kleinere Unfälle hat es auf der Holperstrecke schon gegeben. So blieb dort auch schon mal ein Rettungswagen hängen. Bleibt zu hoffen, dass es nicht noch zu einem ernsten Unfall kommt.